21. 12. 2020
Der Feller Gegenwind e. V. beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei für öffentliches Baurecht, öffentliches Planungsrecht und Immissions-schutzrecht Armin Brauns mit der Vertretung seiner Interessen.
Windkraftanlagen in Deutschland überschreiten die WHO-Empfehlung von max. 45 Dezibel und erzeugen deutlich mehr Lärm - sie tragen damit erheblich zu dem lästigen und gesundheitsschäd-lichen Lärmteppich bei, der über dem Land liegt (siehe dazu SPIEGEL Nr. 43 vom 20.10.18, S. 115).
NABU beantragt bei Verwaltungsgericht angehört zu werden!
04. Juli 2017 Landesregierung beschließt Änderung des LEP IV
02. Juni 2017 Feller Gegenwind e. V. beauftragt Prof. Nohl mit Überprüfung des Fachbeitrags Landschaft und Kulturgüter
03. März 2017 Feller Gegenwind e. V. beauftragt Ornothologen
3. Feb. 2017: Vorstandssitzung
1. Feb. 2017: Flächennutzungsplan nicht genehmigt
27. Sept. 2016: Ministerrat definiert Tabuzonen für Windräder
15. Sept. 2016: Urteil: Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für die Durchfüh-
rung von Bodenabbau wegen nicht durchgeführter UVP -Prüfung